Ende des Zeitraumes, für den die Versicherung abgeschlossen wurde. Das Ablaufdatum verschiebt sich üblicherweise um ein Jahr, wenn eine Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherungsunternehmen gekündigt wird.
fließendes Gewässer, das die oberflächl. ablaufenden Niederschläge u. das aus Quellen austretende Wasser sammelt u. dem Meer oder einem See zuführt. Es kann in heißen Klimaten versickern oder verdunsten, in Karstgebieten unterird. weiterfließen. Als Ursprung eines Flusses betrachtet man allg. die mündungsfernste Quelle. Die wasserführende Vertiefung eines Flusses heißt F.bett, ihr Boden F.sohle.
natürl., fließendes Oberflächengewässer, das ins Meer, in einen See oder in einen größeren F. entwässert. Der F. folgt dem natürl. Gefälle und verläuft in einem F.bett, das je nach Bodenbeschaffenheit von mehr oder weniger steilen Ufern begrenzt wird. Die Wasserführung ist von Klima und Jahreszeiten abhängig. Man unterscheidet Haupt- und Neben-F., sehr große Flüsse heißen Ströme.
(Automobil) Bei Kfz durch Umschalten wählbares Übersetzungsverhältnis zw. Motor u. Radantrieb. Bei PKW 4 oder 5 Vorwärtsgänge u. ein Rückwärts-G.; bei Lastkraftwagen bis zu zwölf Vorwärtsgänge u. ein bis zwei Rückwärtsgänge.
(Umgangssprache) Verbrecherbande; u. U. auch Gruppe von »Halbstarken«.
(allgemein) Ablauf, Vorgang, Verfahren.
Ausführung einer Aufgabe.
Rechtssache, Streit zw. Partnern eines Rechtsverhältnisses.
Kreislauf, Umlauf.
(Wehrwesen) Militär. Teileinheit.