1. Pas.
2. Allure. Marche rapide.
3. Cheminement. Marche de 20 kilomètres.
4. Fonctionnement. En état de marche.
5. Progression. Marche d'une maladie.
6. Élément d'escalier. Monter trois marches.
Sich bewegende Plattform, auf der der Fahrgast auf der Fahrtreppe fährt.
Bereits in frühesten Monumentalbauten gab es T.n (in Jericho um -6,000 v.Chr., auf Kreta im 16. Jh. v.Chr.); anfangs überwog bei Sakralbauten die symbol. die prakt. Bedeutung (u.a. bei der babyl. Zikkurat und in altamerik. Kultbauten); bei weltlichen Zeremonialbauten entsprach die Steigerung hingegen schon früh der menschlichen Schritthöhe (Persepolis, 6. Jh. v.Chr.). Römer und Griechen verwendeten T.n ausschließlich unter prakt. Gesichtspunkten; erst an stauf. Kaiserpfalzen erhielten Frei-T.n wieder repräsentativen und künstler. Charakter. Bes. Interesse weckten daraufhin die Wendeltreppen in Kirchtürmen und Burgen. Im 16. Jh. entstanden v.a. großzügige Innentreppen (u.a. im Belvedere-Hof im Vatikan, 1503/1513; die Escalada Dorada in der Kathedrale von Burgos, 1519 ff; die Wendeltreppe in Schloß Chambord, 1530) und reich gegliederte Treppenhäuser (z.B. die Biblioteca Laurenziana in Florenz von Michelangelo). Das Treppenhaus diente im Barock als prächtiger Ausdruck fürstlicher Macht (u.a. Palazzo Barb
1. Réunion de commerçants ambulants. Aller au marché.
2. Halle. Un marché couvert.
3. Achats. Faire son marché.
4. Affaire.
5. Contrat. Conclure un marché.
6. Débouché. Le marché d'un produit.
7. Mécanisme d'équilibre entre offre et demande. Le marché de l'emploi.
8. Bourse. La chute des marchés.
Die gewerbsmäßig betriebene Anschaffung u. Weiterveräußerung von Gütern, die in ihrer Substanz dabei keine Veränderung erfahren. Der H. orientiert sich an Angebot u. Nachfrage u. lenkt somit die Produktion. Nach der räuml. Ausdehnung unterscheidet man Außen-H. u. Binnen-H. (H. innerhalb der Grenzen eines Landes), nach der Art des Geschäfts Groß-H. u. Einzel-H., nach der Organisationsform Eigen- oder Propre-H. (H. auf fremde Rechnung).
An- und Verkauf von Waren, entweder an Wiederverkäufer (Groß-H.) oder an Konsumenten (Einzel-H.). Der H. gewann mit der Ausdifferenzierung der arbeitsteiligen Gesellschaft und dem großräumigen Warenaustausch (Welt-H.) immer größere Bedeutung und ist heute dominierender Wirtschaftszweig.
Nach den Vorschriften des BGB ein gegenseitiger schuldrechtl. Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an einer Sache oder ein Recht zu verschaffen u. der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten K.preis zu zahlen u. die gekaufte Sache abzunehmen (Abnahmepflicht).
Ein Platz, auf dem (in regelmäßigen Abständen) Waren verkauft werden (Wochen-M., Jahr-M., Messen). Danach bezeichnet man mit M. auch die Gesamtheit der ökonom. Beziehungen zw. Angebot u. Nachfrage nach einem bestimmten Gut innerhalb eines bestimmten Gebiets u. Zeitraums. Marktformen.