1. In sich geschlossenes religiöses oder wiss. Konstrukt, das nach internen Regeln an Schüler oder Anhänger weitergegeben wird.
2. Berufsausbildung in Lehrberufen. Die L. erfolgt in einem Betrieb nach berufsständ. Ordnung und unter Anleitung eines qualifizierten Ausbilders oder Meisters und endet mit der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
3. Meßinstrument zur Überprüfung von Maßen, Formen und Paßgenauigkeit von Werkstücken. L. gibt es, bedingt durch die unterschiedl. Verwendungszwecke, in einer Vielzahl von Konstruktionen (Maß-L., Fühler-L., Schieb-L., Schraub-L.).