1. Poids servant ŕ équilibrer. Faire la tare d'une balance.
2. Défectuosité.
3. Défaut. Une tare congénitale.
1. Im Recht die Beschränkung des Eigentums oder sonstiger Rechte durch die Rechte Dritter.
2. In der Kriminalistik die Umstände, die jemanden einer Tat verdächtig machen (vorgebracht z.B. vom B.-Zeugen).
3. In der Physik die auf einen Körper wirkenden äußeren Kräfte und Momente, die als Zug, Druck, Biegung, Scherung oder Verdrehung auftreten könnnen.
4. In der Umwelttechnik die Menge eines Schadstoffes, die einem Gewässer oder der Luft in bestimmter Zeiteinheit zugeführt wird. Ausgesetztsein gegenüber radioaktiven Strahlen wird als Strahlen-B. bezeichnet.
(Familier)
1. Dégénéré.
2. Imbécile.
Mangel, Schaden, Fehler; körperl. oder geistiges Gebrechen.