Gains.
die gesamten einer Person, Gesellschaft oder anderen Körperschaft im Verlauf einer bestimmten Periode (Monat, Jahr) zufließenden Geldeinkünfte, seltener Naturaleinkünfte (Deputat). E. ensteht aus der rechtmäßigen Beteiligung am Wirtschaftsprozeß und kann vom Empfänger entweder ausgegeben oder gespart werden.
in der Betriebswirtschaftslehre der Wert aller in einer Periode verkauften Güter und Dienste; im Einkommensteuerrecht alle Güter in Geld, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der sieben Arten der Einkünfte zufließen.
Regelmäßig wiederkehrende Leistung oder Zahlung, die aus Versicherungs- oder Versorgungsansprüchen resultiert.