DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | der Ruhestand | die Ruhestände |
Genitiv | des Ruhestandes | der Ruhestände |
Dativ | dem Ruhestand | den Ruheständen |
Akuzativ | den Ruhestand | die Ruhestände |
Pension, das Rechtsverhältnis eines Beamten, Richters oder Berufssoldaten zu seinem Dienstherrn nach ehrenhaftem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst durch Eintritt in den R. oder Versetzung in den R. Der Eintritt in den R. erfolgt automat. mit Erreichen der Altersgrenze, kann aber ausnahmsweise bis längstens zum 70. Lebensjahr hinausgeschoben werden. Beamte können bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit in den R. versetzt werden. Bestimmte höhere Beamte, die sog. polit. Beamten, können in den einstweiligen R. (Wartestand) versetzt werden. R.sbeamte haben Anspruch auf Versorgung, bes. durch Zahlung eines Ruhegehalts.