1. Salaire.
2. Rétribution. Une paie insuffisante.
3. Paiement. Un jour de paie.
die gesamten einer Person, Gesellschaft oder anderen Körperschaft im Verlauf einer bestimmten Periode (Monat, Jahr) zufließenden Geldeinkünfte, seltener Naturaleinkünfte (Deputat). E. ensteht aus der rechtmäßigen Beteiligung am Wirtschaftsprozeß und kann vom Empfänger entweder ausgegeben oder gespart werden.
Arbeitsentgelt der Beamten u. Angestellten, das monatl. berechnet u. ausgezahlt wird.
gewöhnl. monatl. Arbeitsentgelt des Angestellten im Unterschied zum (Stunden-)Lohn des Arbeiters.
Allg. das Entgelt für geleistete Arbeit, hpts. die an die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden (Zeit-L.) oder an die hergestellte Menge (Akkord-L.) gebundene Entlohnung von Arbeitern. Die aktuelle L.höhe hängt auch von der jeweiligen Marktkonstellation ab (insbes. von Angebot u. Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt) u. wird durch die zw. Arbeitgebern u. Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge fixiert, in denen u. a. Mindestlöhne (Tariflöhne) festgelegt sind. Von dem tarifl. vereinbarten L. ist der tatsächl. gezahlte L. (Effektiv-L.) zu unterscheiden. L.unterschiede werden begründet mit unterschiedl. Leistungen, mit der relativen Seltenheit der angebotenen Arbeitsleistungen, aber auch mit soz. Ursachen.
Period. gezahltes Arbeitsentgelt der Arbeiter. Der L., unterschieden nach Brutto- (Gesamtbetrag) und Netto-L. (abzügl. Steuern und Versicherungen), wird nach Zeit und/oder Leistung (Akkord) bemessen auf der Basis des von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarif-L.