1. Attrait ; aspect curieux, séduisant de qqn, de qqch. Cette ville a du charme.
2. Ce qu'on suppose fait par art magique pour produire un effet extraordinaire ; sorcellerie.
(Strafe) Strafe bei Zuwiderhandlung gegen den B. (1).
(rechtl. Geltungsbereich) Sachl. oder persönl. Geltungsbereich des B. (1).
Im Mittelalter das Recht der Könige, dann auch der vom König beauftragten Grafen, in einem Bezirk bei Strafe etwas zu gebieten oder zu verbieten; auch Bez. für das Verbot oder Gebot oder die Strafe selbst und für das Gebiet, das unter Gewalt des B.-Herrn stand (zum Beispiel Burgbann). - Der Kirchenbann schloß von den Sakramenten und kirchl. Ämtern ('kleiner B.'), dem bürgerl. Verkehr und Recht aus ('Großer B.', Anathema).
Persönl. Anziehungskraft, Liebreiz.
ein Gegenstand, den man bei sich trägt, weil ihm geheime Kräfte innewohnen sollen, die Unglück abhalten u. Glück bringen.
Zauberei, der Versuch, durch Beherrschung übernatürl. Mächte das ird. Geschehen zu beeinflussen. In Varietés u. Kabaretts ist die Z.kunst eine beliebte Unterhaltung, die auf Tricks, Sinnestäuschungen u. großer Handfertigkeit beruht.