1. Bordure.
1. Personnel d'encadrement.
2. Chef.
2. Décor. Cadre de miroir.
3. Limite.
4. Contrainte. Dans le cadre de la loi.
5. Armature. Cadre de vélo.
6. Milieu. Sorti de son cadre.
(Petrographie) Innerer Aufbau eines Gesteins nach dessen Struktur u. Textur.
Metallkunde, die beim Erstarren eines Metalls zusammengewachsenen Körner (Kristallite).
Konturen, in denen Zierelemente eingelötet werden können.
Im Sport oder im Militärwesen versteht man unter Kader eine ausgewählte (Stamm-)Mannschaft. Im politischen Sprachgebrauch ist Kader die Bezeichung für die Funktionärselite einer Partei oder eines Staates. In der ddr lenkten systematisch geschulte, von der Parteiführung eingesetzte und überwachte Parteikader (seit 1964 'Parteiarbeiter' genannt) die Masse der einflußlosen Parteimitglieder in den verschiedenen Grundorganisationen. Von den Parteikadern wurde strengste Parteidisziplin und völlige Linientreue verlangt. Regelmäßig fanden Säuberungen der Kader statt. Parteischulen oder -hochschulen werden umgangssprachlich-salopp entsprechend als 'Kaderschmieden' bezeichnet.
Umrahmung, Einfassung eines Bildes, mit nach innen zusammenschließender und nach außen abgrenzender Wirkung; in der Kunstgeschichte seit dem späteren Mittelalter (spätgot. Altarbilder) verwendet; einfache Bilderrahmen seit der Renaissance (15. Jh.) üblich. Im übertragenen Sinne bedeutet R. außerdem Umgebung, Hintergrund oder allg. Zusammenhang.
innenarchitekton. Arbeit, bei der Wände und Decken mit Holzplatten verkleidet werden.
1. Aus Holz, Kunststoff oder Metall gefertigter Rahmen für Fenster- und Türöffnungen zum Anschlagen von Türblatt und Festerflügeln.
2. Seitenwand von Trommeln und Saitenistrumenten.
(Musikinstrumente) Seitenwand zw. Boden u. Decke bei Saiteninstrumenten, z.B. Violine.
1. In der Technik ein Befestigungsteil, das zur Aufnahme oder Fixierung anderer Teile dient (Glühlampen-F., Brillen-F.).
2. In der Kunst die Bemalung von Plastiken, im Mittelalter auf eine Kreide-Leim-Grundierung aufgetragen; bei Schmuckstücken die (Edelmetall-)Befestigung von Schmucksteinen.
3. Lesart, bestimmte Formulierung eines Textes, etwa eines Gesetzes oder eines literar. Werks. In der Literatur kommen unterschiedl. F. durch Überarbeitungen durch den Autor oder Herausgeber oder bei Übersetzungen zustande.
4. Haltung (z.B. angesichts einer Überraschung, Nachricht).
Seit dem Mittelalter übliche Bez. für die farbige Bemalung von Bildwerken aus Stein und Holz oder auch der Stuckplastik; antike Marmor- und mittelalterliche Sandsteinfiguren erhielten meist nur einen Kalkfarbenanstrich, während Holzfiguren mit mehreren Anstrichen (Kreide, Gips, bei Fugen über einer Leinwandgrundierung) versehen wurden, worauf Temperafarben bzw. die Vergoldung in hauchdünnen Folien aufgetragen wurden. Die F. besorgte der Faßmaler, seit dem 15. Jh. wurde sie auch mit Ölfarben ausgeführt. Während des Klassizismus wurde die F. von vielen Holzbildwerken wieder entfernt.
Umrahmung von im Schmuck verarbeiteten Edelsteinen. Eine Fassung kann sein:
A) Ein Metallstreifen, der in einfacher oder schwieriger Form montiert einen Stein umschließt, um diesem Halt im Schmuckstück zu geben. Z. B. verwischte Fassung.
B) Aus dem vollen Material herausgearbeitete Körner in verschiedenen Techniken geben dem Stein Halt. Z. B. Carreaufassung.
C) In ein volles Material ohne Verzierung wird durch Anschlagen an den Stein diesem Halt gegeben. Z. B. Englisch verwischte Fassung.
(Literatur) Gestalt eines Textes.
(Plastik) Die farbige Bemalung einer Holzplastik (Staffiermalerei) auf einer Grundierung aus Kreide, Gips oder Leinwand; seit dem MA, bes. im Barock, durch eigens darauf spezialisierte Faßmaler ausgeführt.
(Elektrotechnik) Anschlußvorrichtung für Glühlampen u. Elektronenröhren.