(Diplomatik) Urspr. ein Siegel aus Metall (Gold, Silber bei Herrscherurkunden; Blei bei Papsturkunden), dann die Urkunde selbst: die feierlichste Form für päpstl. Erlasse u. für Rechtssetzungen.
Goldene B
(1356), das Reichsgrundgesetz Kaiser Karls IV.
ursprüngl. Metallsiegel (z.B. Gold für Herrschersiegel), später Bez. für damit gesiegelte (v.a. päpstl.) Urkunden des Mittelalters und der frühen Neuzeit.
Insignienstempel. Gravierte Platte mit Insignien, die mit einem verzierten Griff aus Achat, Elfenbein, Edelholz oder anderen edlen Materialien versehen ist.
Handstempel mit Namenszug oder Wappen zum Siegeln.
(lat. sigillum)Abdruck einer Metallplatte mit spiegelverkehrtem S.bild und Schrift (S.stempel, S.ring) in weichem, später sich erhärtendem S.lack; Erkennungs- und Beglaubigungszeichen; diente auch dem Verschluß von Schriftstücken, Gefäßen u.a.; heute auch Abdruck eines Farbstempels (Amts-S.). Frühe Formen: Roll-S. (S.zylinder) in Mesopotamien; seit 8. Jh. v.Chr. Stempel-S. (aus Stein, Halbedelstein, Metall), dienten als Behörden-, Privat-, Gottes- oder dynast. S.; Verbreitung über Assyrien, Syrien, Kleinasien nach Ägypten (Skarabäus); europ. S. bis 11. Jh. auf Pergamenturkunden, seit dem 12. Jh. mit Schnüren an die Urkunde gehängt. Als S.stoff dienten Wachs, Metall, seit dem 16. Jh. S.lack (Wachs-S.: 'sigillum', Metall-S.: 'bulla') und Oblaten. Zum Schutz der S. wurden Kapseln aus Holz, Blech, Messing verwandt.
(allgemein) Werkzeug aus Stahl oder Gummi zum Drucken, Siegeln, Pressen oder Schneiden; Präge-S., zur Herstellung von Münzen, Medaillen u. dgl.