Gesetzentwürfe, Anträge, Regierungserklärungen, Große Anfragen u.a. werden im Bundestag gewöhnlich debattiert, d.h. es findet darüber eine Aussprache statt; bei Kleinen Anfragen wird darauf verzichtet. Man unterscheidet bei der Beratung von Gesetzentwürfen zwischen allgemeiner Aussprache bei der ersten und dritten Lesung über grundsätzliche Probleme und Einzelaussprache über einzelne Bestimmungen des Entwurfs in der zweiten Lesung.
Opravdanje, izgovaranje.