1. Action de traire.
2. Étape. Parcourir d'une traite.
3. Trafic. La traite des esclaves.
4. (Droit) Effet de commerce. Traite commerciale.
Ratenzahlung, Zahlung eines Entgelts in Teilbeträgen. Das A.sgeschäft ist ein Kaufvertrag u. erfordert eine schriftl. Vereinbarung, in der Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, Betrag, Zahl u. Fälligkeit der Teilzahlungen sowie effektive Jahreszinsen enthalten sein müssen. Bei allen A.sgeschäften gibt es ein Rücktrittsrecht (Reuerecht) durch schriftl. Widerruf binnen einer Woche.
Ein an bestimmte Formvorschriften gebundenes, dem Inhaber der Urkunde gegenüber wirksames schriftl. Zahlungsversprechen. Nach der Person des zur Zahlung Verpflichteten unterscheidet man die Tratte (gezogener W., Akzept, Cambio; der Aussteller verpflichtet einen Dritten) u. den selteneren Solawechsel (Eigenwechsel). Der Aussteller kann den W. bis zum Verfalltag selbst oder bei einer Bank aufbewahren, ihn auch vor Verfall an eine Bank verkaufen (diskontieren, Diskont) oder als Zahlung an einen Gläubiger weitergeben (Indossament).
1. Manuel. Traité de géométrie.
2. Convention. Traité de paix.
Eine völkerrechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Staaten heißt Staatsvertrag. Er kann befristet oder auf Dauer geschlossen werden; sein Inhalt bestimmt die genauere Bezeichnung: Bündnis-, Beistands-, Neutralitäts-, Friedens-, Kultur-, Handels-, Transitvertrag u.a. Ausgehandelt wird ein Staatsvertrag von Vertretern der Partner-Regierungen, die ihn schriftlich fixieren und paraphieren (abzeichnen). In der Bundesrepublik muß er dann ratifiziert, d.h. vom Bundestag per Gesetz gebilligt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Urkunden darüber werden ausgetauscht oder bei einem Dritten (Depositar) hinterlegt, bei Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ist deren Sekretariat zu informieren. Beim Abschluß eines Kulturvertrags wirken die Bundesländer aufgrund ihrer Kulturhoheit mit. Die Verletzung der Bestimmungen eines Staatsvertrags stellt einen Völkerrechtsbruch dar, der Anspruch auf Schadensersatz oder Genugtuung begründet und in schweren Fällen zu einseitiger Kündigung