Domaine.
allg. ein ebenes Areal, in der Geometrie ein zweidimensionales, beliebig im Raum gekrümmtes Gebilde, bes. durch Begrenzung eines Körpers. Algebraisch unterscheidet man uneigentl. F. (Punkt, Gerade und F., die sich in Ebenen abwickeln lassen) und eigentl. Flächen 2. Grades. Der F.inhalt ist die Größe einer allseitig begrenzten F., gemessen in Quadratmetern (m²) oder Vielfachen oder Teilen davon.
(allgemein) Allg. Gebiet; im Röm.-Dt. Reich ein Gebiet unter der Landeshoheit eines Fürsten oder einer Reichsstadt.
(Verwaltungsgebiet) In Australien, Kanada, auch in einigen südamerik. Staaten ein Verw.-Gebiet, das dünn besiedelt u. wenig entwickelt ist.
ETYM. latin.
1. Allg. Grund, Boden, begrenztes Gebiet. Im Völkerrecht das Hoheitsgebiet eines Staates; auch Bez. für ein unterentwickeltes Gebiet, das noch nicht zum Bundesstaat aufgestiegen ist (z.B. in den USA im 18./19. Jh.).
2. In Deutschland vom Mittelalter bis 1806 Bez. für die Gebiete der Länderherrschaften (und Städte) im Gegensatz zum Reich.
3. In der Ökologie begrenztes Gebiet innerhalb des Lebensraumes einer Tierart, auf dem diese spezielles Revierverhalten entwickelt.
Im DNS der Namensbereich, für den ein DNS-Server zuständig ist (SOA, Start-of-authority). Im Gegensatz zur Domain gehören delegierte Subdomains, die von anderen DNS-Servern verwaltet werden, nicht mehr zur Zone.
(FidoNet) Die Zusammenfassung aller Nodes und Netze eines Kontinents.
siehe Ostzone oder SBZ.