1. Capacité. Avoir le pouvoir de nuire.
2. Autorité. Les pouvoirs publics.
3. Influence. Tenir sous son pouvoir.
4. Propriété. Les pouvoirs d'un matériau.
5. Procuration. Donner pouvoir ŕ quelqu'un.
6. (Au pluriel) Attributions. Les pleins pouvoirs.
bes. Veranlagung und Befähigung für bestimmte Tätigkeiten. Unter B. kann eine Gesamt-B. (eines Individuums, einer Gruppe, eines Volkes) oder eine Einzel-B. (z.B. für Musik oder Mathematik) verstanden werden.
die Summe von Mitteln u. Fähigkeiten, eigene Absichten durchzusetzen. Die noch heute für die Soziologie gültige Definition von Max Weber faßt M. als »Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht«.
soziales Verhältnis, in dem die Beziehungen zw. den einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft, zw. Gruppen oder Klassen und schließl. zw. Staaten durch Über- und Unterordnung gekennzeichnet sind. Im Unterschied zur willkürl. und oft körperl. gegen Unterlegene gerichteten Gewalt ist M. auf dem Weg zur Herrschaft, ohne die kein soziales Gefüge auskommt, eine 'gesellschaftl. Stärke', deren Mißbrauch durch entspr. organisierte Kontrollen (Gegen-M.) verhindert werden muß. M. basiert oft auf Tradition (z.B. in Monarchien), auf Besitz, aber auch auf Anerkennung durch Mehrheiten oder auf bes. Qualifikation.
(allgemein) Möglichkeit, Vermögen, Kraft.
1. Être capable de. Il peut se déplacer.
2. (Pron.) Être possible. Il peut pleuvoir.