1. Rade.
2. Havre. Un port de mer.
3. Fait de porter. Le port des décorations.
4. Transport. Port payé.
5. Maintien.
6. Allure. Un port majestueux.
natürl. u./oder künstl. Schutz- u. Anlegeplatz für Schiffe. Zu unterscheiden sind u. a. See-, Fluß-, Binnen- u. Kanalhäfen je nach Betriebsart der abgefertigten Schiffe. Es gibt Handels- (Einfuhr-, Ausfuhr-, Umschlag-), Fischerei-, Fähr-, Seezeichen-, Boots- u. Nothäfen, ferner Bauhäfen bei Werften sowie Kriegshäfen.
offener oder geschützter, natürl. oder konstruierte Schiffsanlege- oder Ankerstelle. Allg. verfügt der H. über Anlagen für Verkehr und Güterumschlag, Reparatur und Schiffsausrüstung. Man unterscheidet strömungsfreie Binnenhäfen in industriellen Zentren (z.B. Duisburg im Ruhrgebiet) oder an Verkehrsknoten (Wasserstraßen) und Seehäfen, die, bei offener Verbindung zum Meer, Tidehäfen (u.a. Hamburg) oder, durch Schleusen geschützt, Dockhäfen (u.a. Emden) genannt werden. Bei sog. Fluthäfen werden die H.tore bei Ebbe geschlossen, um den Wasserstand zu halten. Tiefwasserhäfen werden für Schiffe mit großem Tiefgang gebaut (Rotterdam, Marseille, Wilhelmshaven u.a.). Die H.anlagen für den Güterumschlag bestehen (je nach Art der Güter) aus Kränen, Containerterminals (Container-H.) mit Verladebrücken, Getreidehebern mit Ansaugeinrichtung u.a. Bereits im 13. Jh. v.Chr. wurden von den Phöniziern künstl. Häfen gebaut; im 18. Jh. begann dann aufgrund der Erkenntnisse der Hydrodynamik und bei rapide wachsendem Warenums