1. Formation. Un parti politique.
2. Clan. Le parti des mécontents.
3. Résolution. Prendre le parti de.
4. Fiancé(e). Un bon parti.
zum Zwecke gemeinsamer Willensbildung und der Vorbereitung der parlamentarischen Arbeit bilden die Abgeordneten einer Partei eine Arbeitsgemeinschaft, die Fraktion. Im Deutschen Bundestag gilt dafür als Voraussetzung, daß eine solche Vereinigung mindestens 5 % der Mitglieder des Hauses umfaßt; wird diese Fraktionsstärke nicht erreicht, können gleichgesinnte Abgeordnete als Gruppe anerkannt werden, genießen aber nicht die besonderen Rechte der Fraktion (v.a. Besetzung der Ausschüsse und des Ältestenrats des Bundestags, finanzielle Zuwendungen aus Haushaltsmitteln). In den Fraktionen wird die innere Organisation der Parlamentsarbeit geregelt, sie entsenden je nach ihrer Stärke Vertreter in die Ausschüsse, die Zahl der Redner bei Parlamentsdebatten richtet sich nach der Größe der Fraktionen, in internen Beratungen wird die Haltung einer Partei zu den im Parlament anstehenden Fragen geklärt.
Zum Einparteiensystem (z.B. in der Diktatur). Die Organisation der P. ist je nach ihrer inneren Einstellung demokrat., aristokrat. oder autoritär. Gemäß Art. 21 GG muß die innere Ordnung aller P.en der BR Dtld. den demokrat. Grundsätzen entsprechen.
Ivre.