1. Bienveillance. Demander grâce.
2. Pardon. Grâce présidentielle.
3. Faveur. Faites-moi cette grâce.
4. Remerciement. Action de grâces.
5. Charme. La grâce d'une danseuse.
Erlaß, Verkürzung oder sachl. Erleichterung der Vollstreckung einer Strafe oder Sicherungsmaßnahme. Die B. wird in der Regel durch das Staatsoberhaupt ausgesprochen u. steht in dessen Ermessen. Der Verurteilte hat keinen Rechtsanspruch auf B., kann aber ein Gnadengesuch einreichen.
Erlaß oder Erleichterung einer gerichtl. Strafe. B.recht hat in Deutschland der Bundespräs., in den Ländern der Min.-Präs. und der Justizminister. Anders als die Amnestie gilt die B. nur im Einzelfall.
Im Christentum die sich im Leben, Sterben u. Auferstehen Jesu Christi erweisende Huld Gottes gegenüber dem Menschen. Keinem durch vorangehendes Verdienst geschuldet, ist die G. ganz in der Freiheit Gottes u. in freier Gnadenwahl begründet. Die kath. Lehre kennt die heiligmachende G., durch die Gott den Menschen zu seinem Kind macht, u. die helfende G., in der Gott den Menschen zum Heil bewegt. Die prot. Lehre betont die G. als stets unverdientes Geschenk, das bis zur Todesstunde angeboten bleibt.
1. In der christl. Theologie göttl. Auserwählung und Hilfe, unverdiente Vergebung menschl. Sünden; in mysth. Religionen aber auch die Erlösung aus ird. Vergänglichkeit. Im kath. Verständnis wurzelt die G. in Gottes Willen zur Selbstmitteilung (heiligmachende G.).
2. Im allg. Sprachgebrauch Milde, Schonung gegenüber Unterlegenen, Besiegten oder Verurteilten.
Pitié.