1. Charge ; poids que l'on doit porter.
2. (Figurativement) Responsabilité.
siehe Drucken.
(Maßeinheit) G.stück, Wägestück, ein Körper bestimmter Masse, der als Maßeinheit zur Massenbestimmung anderer Dinge mit der Waage dient.
(Physik) Die durch eine Wägung bestimmte, ortsunabhängige Masse eines Körpers, gemessen in Kilogramm. Umgangssprachl. für die G.skraft, das Produkt aus ortsabhängiger Fallbeschleunigung u. Körpermassen, mit der ein Körper angezogen wird.
1. I.w.S. übliche, bei Geschäften für die Angabe von Warenmengen auch gesetzl. zugelassene Bez. für die Masse von Warenmengen u.ä.
2. In der Physik die Kraft G, mit der ein Körper zum Erdmittelpunkt gezogen wird. Das G. ist abhängig von der Masse m des Körpers und der Erdbeschleunigung g (Formel: G = m × g).
Refrain, an den Strophenenden eines Gedichts regelmäßig wiederholte Zeile(n), bes. in Volksliedern.
4) formelle Aufforderung, bei einem behördl. Termin, bes. bei einer Gerichtsverhandlung zu erscheinen.