Prêt.
festverzinsl. von öffentl. Haushalten oder privaten Unternehmen am Kapitalmarkt aufgenommener Kredit mit längerer (meist über 6 Jahre) Laufzeit. Von Unternehmen aufgelegte A. werden Industrieobligationen genannt; der Erwerber einer A. wird Gläubiger, nicht Teilhaber wie bei der Aktie.
langfristige u. meist festverzinsl. Geldbeschaffung durch Staaten, Gemeinden u. andere öffentl.-rechtl. Körperschaften (öffentl. A.) oder durch Aktiengesellschaften u. ä. (Industrieanleihe, Industrieobligation).
ein Vertragstyp des Schuldrechts: die Hingabe vertretbarer Sachen (bes. Geld) gegen die Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte u. Menge, meist gegen Zinsen. Ist für die Rückzahlung des D. eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, daß der Gläubiger oder der Schuldner kündigt.
Zurverfügungstellung von Geld- oder Sachleistungen durch einen D.geber gegen die Verpflichtung des D.nehmers, Geld oder Sachen in gleicher Art und Güte in bestimmten Fristen und Raten zurückzuerstatten und für die Laufzeit einen vereinbarten Zins zu zahlen.
Im bürgerl. Recht die unentgeltl. (Ggs.: Miete) Überlassung des Gebrauchs einer Sache.