1. Troc.
2. Échange.
3. (Au figuré) Tromperie. Donner le change.
Ein an bestimmte Formvorschriften gebundenes, dem Inhaber der Urkunde gegenüber wirksames schriftl. Zahlungsversprechen. Nach der Person des zur Zahlung Verpflichteten unterscheidet man die Tratte (gezogener W., Akzept, Cambio; der Aussteller verpflichtet einen Dritten) u. den selteneren Solawechsel (Eigenwechsel). Der Aussteller kann den W. bis zum Verfalltag selbst oder bei einer Bank aufbewahren, ihn auch vor Verfall an eine Bank verkaufen (diskontieren, Diskont) oder als Zahlung an einen Gläubiger weitergeben (Indossament).
Preis in inländ. Währung für ausländ. Zahlungsmittel, seit 1972 freigegeben und tägl. für die konvertierbaren Whrungen an den Devisenbörsen festgestellt (intern bes. geregelt z.B. im EWS).
Devisenkurs, Preis für Devisen. Feste W.e werden institutionell festgesetzt. Freie W.e bilden sich an den Devisenmärkten durch Angebot u. Nachfrage.