1. Diminution.
2. Descente.
3. Diminution de prix, de valeur.
Die bei den Produktions- und Bearbeitungsvorgängen und beim Verbrauch anfallenden Nebenprodukte, Altstoffe und Rückstände, deren sich der Besitzer entledigen will. Sie sollten unter Schonung der Gesundheit und Umwelt beseitigt werden. Unterscheidungskriterien:
1. nach Stoffgruppen: organisch- anorganisch
2. nach bestimmten Eigenschaften: z.B. Brennbarkeit: brennbar- beschränkt brennbar - unbrennbar
3. nach der Gefahrenklasse: unschädliche - geruchsbelästigende - grundwassergefährdende - giftige und gefährliche Stoffe
4. nach der Konsistenz: fest - flüssig - schlammig - gasförmig
5. nach der Herkunft:
Siedlungsabfall: vor allem Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Klärschlamm, Marktabfälle, Straßenkehricht und Gartenabfälle.
Gewerbliche Abfälle: bei Handwerk, Handel und Industrie anfallender Bauschutt, Schlacken, ölhaltige Schlämme, Fehlchargen und verdorbene Rohwaren.
Sonderabfälle: aus Siedlung und Gewerbe, an deren Beseitigung aufgrund ihrer Beschaffenheit besondere Anforderungen zu stellen sind. Z.B. infektiöse Krankenhausabfälle, Härtesalzrückstände, Lösungen, Säuren, Laugen, radioaktive Abfälle, Altöl und Altreifen.
6. nach der Beseitigungsmöglichkeit:
inerte Stoffe (d.h. nicht am Abbauprozess beteiligte Stoffe) wie Abraum, Bauschutt, Glas und Porzellan.
Hausmüll, Sperrmüll, Straßenkehricht.
Sonderabfälle: radioaktive Abfälle, spezifische Produktionsrückstände
siehe Müll.
das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Herabsetzung des Kaufpreises einer Ware wegen mangelhafter Lieferung oder Abzüge vom Werklohn bei mangelhafter Arbeit. Eine M. muß das Wert-Preis-Verhältnis wahren, sie ist nur bei unverzügl. Beanstandung mögl.