ETYM Either Old Fren. clerc, from Latin clericus a priest, or AS. clerc, cleric, clerk, priest, from Latin clericus, from Greek klerikos belonging to the clergy, from kleros lot, allotment, clergy; cf. Deut. xviii. 2. Related to Clergy.
An employee who performs clerical work (e.g., keeps records or accounts).
Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, deren Tätigkeit überwiegend geistiger Art ist; z. T. bestehen noch trennende Merkmale zum Arbeiter: monatl. Gehaltsabrechnung, Kündigungsfristen, Tarifverträge. Der A.nbegriff hat eine große berufsqualifikatorische Breite. Es gibt u. a. kaufmännische, technische und wiss. A.
Arbeitnehmer, die überwiegend kaufmänn. Tätigkeiten ausüben und in der Regel ein Monatsgehalt beziehen. Die A. werden wie die gewerbl. Arbeitnehmer durch den Betriebsrat und andere Organe der Mitbestimmung vertreten. Sie unterliegen denselben Kündigungsfristen wie vergleichbare Arbeiter. Leitende A. fallen nicht unter diese Bestimmungen, da sie Unternehmensfunktionen wahrnehmen und im allg. einzeln ausgehandelte Verträge erhalten.
Amtshaftung, bürgerl.-rechtl. Haftung eines B. bei schuldhafter Verletzung einer ihm gegenüber Dritten obliegenden Amtspflicht. Hat der B. in Ausübung hoheitl. Gewalt gehandelt, so tritt an die Stelle seiner Eigenhaftung die Staatshaftung.
Handlungsgehilfe.
To work as a clerk, as in the legal business.