Udruživanje, savez; naročito: udruživanje više sila ili političkih stranaka protiv zajedničkog protivnika. (lat.)
(Staatsrecht) Zusammenschluß mehrerer in einem Parlament vertretener Parteien zur Bildung einer arbeitsfähigen Regierungsmehrheit (K.sregierung).
(Außenpolitik) Zusammengehen zweier oder mehrerer Staaten zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke.
(allgemein) Allg. Zusammenschluß, Bündnis.
(lat.)zeitwilige Vereinigung, Bündnis; Verbindung von polit. Parteien zur Regierungsbildung oder von Staaten zur gemeinsamen Aktionen (z.B. die Koalitionskriege der europ. Mächte gegen die Frz. Revolution bzw. gegen Napoleon 1792/1797, 1799/1802, 1805, 1806/1807).