(Staatsrecht) Zusammenschluß mehrerer in einem Parlament vertretener Parteien zur Bildung einer arbeitsfähigen Regierungsmehrheit (K.sregierung).
(Außenpolitik) Zusammengehen zweier oder mehrerer Staaten zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke.
(allgemein) Allg. Zusammenschluß, Bündnis.
(lat.)zeitwilige Vereinigung, Bündnis; Verbindung von polit. Parteien zur Regierungsbildung oder von Staaten zur gemeinsamen Aktionen (z.B. die Koalitionskriege der europ. Mächte gegen die Frz. Revolution bzw. gegen Napoleon 1792/1797, 1799/1802, 1805, 1806/1807).
Allianz · Bund · Bündnis · Föderation · Konföderation · Pakt · Schulterschluss · Staatenbund · Union · Vereinigung · Zusammenschluss · Koalition (Parlament) · Partnerwahl · Zusammengehen