Abzeichen in Form eines Schildes.
Schildförmig umrandetes, farbiges Zeichen für eine Person, Personengruppe oder Institution (Familien-, Stadt-, Staats-W.). W. entstanden in der ersten Hälfte des 12. Jh. zur Kennzeichnung der in ihrer Rüstung unkenntl. Ritter. Sie wurden bald erbl. u. seit dem 13. Jh. auch von nichtritterl. Kreisen sowie Körperschaften (Städte, Bistümer, Klöster) übernommen.
Wappenkunde
Heraldik, Heroldskunst, eine histor. Hilfswiss.; behandelt Entstehung, Veränderung u. Bed. der W.
ursprüngl. auf Helm und Schild der Ritter angebrachtes, später allg. übl. vererbl. bildl. Abzeichen einer Person, Sippe oder Körperschaft (Region, Staat u.a.), meist durch obrigkeitl. Genehmigung legitimiert.