DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | das Hoheitszeichen | die Hoheitszeichen |
Genitiv | des Hoheitszeichens | der Hoheitszeichen |
Dativ | dem Hoheitszeichen | den Hoheitszeichen |
Akuzativ | das Hoheitszeichen | die Hoheitszeichen |
Opt. Symbole der Staatshoheit, z.B. Fahnen u. Wappen.
Flaggen, Farben, Embleme, Siegel, Wappen, Grenzmarkierungen, Hymnen u.a. sind Zeichen, mit den einen Staat seine Hoheit auf bestimmten Gebieten (z.B. Botschaften, Schiffen) und bei bestimmten Handlungen (z.B. Staatsbesuche, Wettkämpfe) dokumentiert. In der Bundesrepublik sind dies die deutschen Farben, die 3. Strophe des Deutschlandlieds als Nationalhymne, der Bundesadler (z.B. an der Stirnseite des Bundestags oder auf Dienststandern von Regierungsfahrzeugen), das Bundessiegel (Bundesadler mit Kranz) und das Bundeswappen. Außer der Bundesflagge dürfen diese Hoheitzeichen nur von amtlichen Stellen benutzt werden. Wer sie mißbraucht, beschädigt, verunglimpft oder entfernt, macht sich strafbar; für Hoheitszeichen fremder Staaten gilt Ähnliches. - Wichtigstes Hoheitszeichen der DDR war das Hammer-und-Zirkel-Symbol.
symbol. Darstellung der staatl. Hoheitsgewalt. Zu den H. zählen Wappen, Flagge, Siegel und Grenzzeichen. Ihre Gestaltung und Verwendung ist durch Gesetz oder Verordnung geregelt, der Mißbrauch oder die Verunglimpfung stehen unter Strafe.