im modernen Verfassungsstaat die lenkende, planende, polit. gestaltende Tätigkeit der obersten Staatsorgane (im Ggs. zur verwaltenden u. zur richterl. Tätigkeit); in Dtld. werden unter R. die Bundes-R. u. die Länder-R.en verstanden.
(lat.)Verfügung und Verfügender über die Staatsgewalt; in Deutschland die Bundesregierung, bestehend aus Bundeskanzler und Bundesministern sowie ihren Exekutivorganen.
Vlast.