DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | die Staatsgewalt | die Staatsgewalten |
Genitiv | der Staatsgewalt | der Staatsgewalten |
Dativ | der Staatsgewalt | den Staatsgewalten |
Akuzativ | die Staatsgewalt | die Staatsgewalten |
Macht haben viele, doch Gewalt ausüben darf nur der Staat, er hat auf seinem Gebiet und gegenüber den darin lebenden Menschen das Gewaltmonopol. Im demokratischen Staat muß diese Gewalt durch Wahlen legitimiert sein, da alle Staatsgewalt nach Art. 20,2 GG vom Volk ausgeht. Es ermächtigt den Staat, durch seine Staatsorgane (Verwaltung, Polizei) die Entscheidungen der Legislative, Judikative und Exekutive notfalls unter Einsatz von Zwangsmitteln durchzusetzen. Nur so kann der Staat seinen Aufgaben gerecht werden, Leben, Eigentum und Entfaltungsmöglichkeiten seiner Bürger zu sichern und sie vor inneren und äußeren Bedrohungen zu schützen. Bei Ausübung der Staatsgewalt sind die Staatsorgane an Verfassung und Recht gebunden.