2) durch verallgemeinernde Ableitung aus Einzeluntersuchungen gewonnenenes naturwiss. Grundregel. Die Wissenschaftsstheorie kennt in diesem Zusammenhang das empir. und das theoret. G. Das empir. G. formuliert die Regelmäßigkeiten im beobachteten Gegenstandsbereich der jeweiligen Naturwiss., definiert die prinzipielle Verknüpfung einzelner beobachteter Faktoren und kann so den Ausgang zukünftiger Experimente voraussagen. Das theoret. G. definiert den Zusammenhang verschiedener empir. G. und formuliert so auf theoret. Ebene die Struktur des untersuchten Gegenstandsbereichs. In der Physik spricht man dann von einem G., wenn die in ihm formulierten allg. gültigen Sätze nicht (experimentell oder durch Messung)