Rechtsvorschrift über die Ordnung bzw. Verfassung von Körperschaften u. Gesellschaften.
Gesetze können nicht alles regeln. Das Innenleben von Parteien, Verbänden, Vereinen, Gesellschaften, Instituten wird daher zusätzlich durch Satzungen geregelt, die ihrerseits gesetzlichen Mindestansprüchen genügen müssen wie Schriftlichkeit, Verfassungsgemäßheit u.a. Körperschaften öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Universitäten u.a. haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung das Recht, sich selbst Satzungen zu geben. In den Satzungen privatrechtlicher Vereine ist dagegen der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen über ihr Zustandekommen, den Mindestinhalt und die Grenzen der Bestimmungen zu beachten; für die Satzungen von Aktiengesellschaften gilt ein eigenes Aktiengesetz.
Militaire ŕ la disposition d'un officier.
1. Disposition. L'ordonnance d'un cortège.
2. Prescription. Ordonnance médicale.
3. Acte.
4. Décret. Gouverner par ordonnances.
1. Position. Le statut d'étranger.
2. Règles. Le statut du personnel.
3. (Au pluriel) Actes de constitution. Les statuts d'une société.