Rechtsvorschrift über die Ordnung bzw. Verfassung von Körperschaften u. Gesellschaften.
Gesetze können nicht alles regeln. Das Innenleben von Parteien, Verbänden, Vereinen, Gesellschaften, Instituten wird daher zusätzlich durch Satzungen geregelt, die ihrerseits gesetzlichen Mindestansprüchen genügen müssen wie Schriftlichkeit, Verfassungsgemäßheit u.a. Körperschaften öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Universitäten u.a. haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung das Recht, sich selbst Satzungen zu geben. In den Satzungen privatrechtlicher Vereine ist dagegen der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen über ihr Zustandekommen, den Mindestinhalt und die Grenzen der Bestimmungen zu beachten; für die Satzungen von Aktiengesellschaften gilt ein eigenes Aktiengesetz.
A rule made by a local authority to regulate its own affairs; SYN. bye law, bylaw.
A local ordinance.
ETYM French statut, Late Lat. statutum, from Latin statutus, p. p. of statuere to set, station, ordain, from status position, station, from stare, statum, to stand. Related to Stand, Constitute, Destitute.
A law or ordinance passed by a legislature or council.