Gesetzl. Regelung, durch die die ordentl. K. eines Arbeits- oder Mietverhältnisses aus soz. Gründen beschränkt wird. Ein weitergehender K.sschutz besteht für Betriebsratsmitgl., schwangere Frauen, stillende Mütter u. Schwerbeschädigte.
Acte par lequel on se démet d'une dignité, d'un emploi, etc.
Einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Frist zu lösen. Im Arbeitsrecht gelten für die K. nicht nur Fristen, sondern auch bes. K.schutzvorschriften, die eine ungerechtfertigte K. ausschließen sollen. So ist gewöhnl. vor einer K. der Betriebsrat zu hören; der Betroffene kann zudem dagegen vor dem Arbeitsgericht klagen, das feststellen muß, ob die K. jurist. einwandfrei und sozial gerechtfertigt ist. Ein Klageerfolg führt entweder zur Weiterbeschäftigung oder zur Lösung des Arbeitsverhätnisses mit Zahlung einer Abfindung. Für werdende Mütter (Mutterschutz) und Mitglieder des Betriebsrats gelten bes. Schutzvorschriften.