Gesetzl. Regelung, durch die die ordentl. K. eines Arbeits- oder Mietverhältnisses aus soz. Gründen beschränkt wird. Ein weitergehender K.sschutz besteht für Betriebsratsmitgl., schwangere Frauen, stillende Mütter u. Schwerbeschädigte.
ETYM Latin abrogatio, from abrogare: cf. French abrogation.
An official or legal cancellation; SYN. repeal, annulment.
ETYM French, from Latin notitia a being known, knowledge, from noscere, notum, to know. Related to Know.
1. A short critical review.r />
2. Advance notification of the intention to withdraw from an arrangement or contract.
3. An announcement containing information about a future event.
4. Polite or favorable attention.
5. The act of noticing or paying attention; SYN. observation, observance.
Einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Frist zu lösen. Im Arbeitsrecht gelten für die K. nicht nur Fristen, sondern auch bes. K.schutzvorschriften, die eine ungerechtfertigte K. ausschließen sollen. So ist gewöhnl. vor einer K. der Betriebsrat zu hören; der Betroffene kann zudem dagegen vor dem Arbeitsgericht klagen, das feststellen muß, ob die K. jurist. einwandfrei und sozial gerechtfertigt ist. Ein Klageerfolg führt entweder zur Weiterbeschäftigung oder zur Lösung des Arbeitsverhätnisses mit Zahlung einer Abfindung. Für werdende Mütter (Mutterschutz) und Mitglieder des Betriebsrats gelten bes. Schutzvorschriften.