Die Themen, mit denen sich die Parlamente beschäftigen müssen, werden immer komplizierter. Kein Abgeordneter kann Experte für Umwelt-, Gesundheits- wie Sozialpolitik sein. In den Ausschüssen des Bundestags, die Gesetzvorhaben vorbereiten werden daher seit den 1960er Jahren vermehrt Interessenvertreter und Sachverständige aus Wirtschaft und Wissenschaft gehört und befragt, ein Verfahren, das mit dem englischen Wort 'Hearing' (Anhörung) bezeichnet wird, da es zuerst 1911 in den USA eingeführt worden ist. Bei der Beratung eines Transplantationsgesetzes etwa wurden 1995 Neurologen, Vertreter der Ärztekammer, Psychiater, Theologen u.a. gehört, da es hier um die existentielle Frage nach dem Zeitpunkt des Todes eines Menschen geht, dem Organe entnommen werden sollen.
1. The ability to hear; the auditory faculty; SYN. audition, auditory sense, sense of hearing, auditory modality.
2. An opportunity to state one's case and be heard; SYN. audience.
3. A session (of a committee or grand jury) in which witnesses are called and testimony is taken.
4. An investigation (usually by a court of law).