1. Essor. Prendre son vol.
2. Volée.
3. Traversée. Un vol sans escale.
4. Détournement.
5. Spoliation.
6. Escroquerie. Commettre un vol.
Wegnahme einer fremden bewegl. Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in bes. schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.
Wegnahme einer fremden bewegl. Sache in der Absicht, sie sich anzueignen. Die Straftat D. wird eingeteilt in einfachen, schweren, Banden- und D. unter Mitführung einer Waffe o.ä.
im und nach dem 2. Weltkrieg v.a. Bezeichnung für den Auszug der dt. Bevölkerung aus den Ostgebieten vor der anrückenden Roten Armee, von der Vertreibung nicht scharf zu trennen.
der mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib u. Leben begangene Diebstahl; zu unterscheiden vom räuber. Diebstahl, bei dem ein auf frischer Tat betroffener Dieb Gewalt oder Drohung zur Sicherung seiner Beute anwendet. Im Strafrecht der BR Dtld. werden R. u. räuber. Diebstahl mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, als schwerer R. mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.