1. Odeur.
2. Senteur.
3. Arôme.
die durch Reizung der Geruchsorgane verursachte Empfindung, die dem reizauslösenden Gegenstand als Eigenschaft zugeschrieben wird.
Geschmackssinn, die Fähigkeit, verschiedenartige wasserlösl. Stoffe auseinanderzuhalten. Die G.ssinneszellen sind als G.sknospen an bestimmten Stellen der Zunge vereinigt. 4 Qualitäten: süß, sauer, salzig u. bitter.
Fähigkeit, Schönes und Häßliches voneinander zu unterscheiden und es zu bewerten. Seit Mitte des 17. Jh. war zunächst von Interesse, ob G. angeboren oder erlernbar sei, ob er auf dem Verstand oder den Sinnen beruhe und ob er allgemeingültig sei. Durch die Erweiterung des ästhet. und künstler. Erfahrungshorizonts versuchte man im 18. Jh. den G. zu bilden. Zu Beginn des 20. Jh. wurde die funktionelle Gestaltung eines Gegenstands zu einem Kriterium für guten G. Dabei rückte v.a. der gesellschaftl. Hintergrund des G. in den Mittelpunkt der Forschung.
Parfum , wäßrig-alkohol. Lösung tier. oder synthet., vorw. pflanzl. Duftstoffe; enthält außerdem den Fixateur, der ein längeres Haften des Dufts auf dem parfümierten Gegenstand bewirken soll.