Blocage.
(Technik) Ein Sperrgetriebe, das im Takt eines auslösenden Glieds (z.B. eines Pendels) die Drehung eines sonst frei ablaufenden Triebwerks nur absatzweise zuläßt; vielfach in Uhren u. ä. Geräten.
(Psychologie) Die Beeinträchtigung oder Unterdrückung einer psych. Funktion oder eines Verhaltensablaufs; kann sich negativ (Gehemmtheit), aber auch positiv auswirken (»moral. H.«).
In der Psychologie ein verinnerlichter Widerstand gegen die freie Entfaltung von Triebimpulsen. In der Psychoanalyse ist bes. die Aufdeckung unbewußter, durch Verdrängung bewirkter H. als Behandlungsmethode psych. Störungen von Bedeutung.
durch Drohung mit einem empfindl. Übel oder körperl. Gewalt ausgeübter Zwang auf einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung. Die N. (auch der Versuch dazu) ist als Vergehen strafbar (bis 3 Jahre Feiheitsstrafe, in schweren Fällen bis 5 Jahre), wenn der angestrebte Zweck als verwerfl. anzusehen ist.
Erzwingung eines Verhaltens, das der Betroffene nicht will; strafbar als rechtswidrige N. mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindl. Übel.