1. Indisposition ou maladie habituelle qui ne concernent d'habitude pas l'état général.
2. La surdité, la cécité, sont des infirmités.
3. Perte d'une fonction particulière.
durch den fortschreitenden Altersprozeß bedingter körperl. u. geistiger Kräfteverfall.
1. Im Recht die Beschränkung des Eigentums oder sonstiger Rechte durch die Rechte Dritter.
2. In der Kriminalistik die Umstände, die jemanden einer Tat verdächtig machen (vorgebracht z.B. vom B.-Zeugen).
3. In der Physik die auf einen Körper wirkenden äußeren Kräfte und Momente, die als Zug, Druck, Biegung, Scherung oder Verdrehung auftreten könnnen.
4. In der Umwelttechnik die Menge eines Schadstoffes, die einem Gewässer oder der Luft in bestimmter Zeiteinheit zugeführt wird. Ausgesetztsein gegenüber radioaktiven Strahlen wird als Strahlen-B. bezeichnet.
außerordentl. Ablauf von Lebensvorgängen als Reaktion des Organismus auf ihn schädigende Einflüsse; hervorgerufen durch belebte u. unbelebte äußere sowie innere K.sursachen. Man unterscheidet zw. der K. eines Organs u. der K. des Gesamtorganismus, zw. organ. u. psych. K.en sowie deren Bindeglied, der psychosomat. K. Die körperl. Reaktionen dienen z. T. der Abwehr u. Ausschaltung der Schädigung u. führen zu den K.serscheinungen (Symptomen).