Plainte.
Rechtsmittel gegen gerichtl. Beschlüsse u. Verfügungen.
1. Eingabe an eine übergeordnete Stelle, um die Maßnahme einer untergeordneten Stelle zu ändern oder rückgängig zu machen (z.B. Dienstaufsichts-B.).
2. Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen, grundsätzl. ohne aufschiebende Wirkung. Eine B. richtet sich in der Regel gegen Beschlüsse und Verfügungen und ist nur in Ausnahmefällen gegen Urteile zulässig (normales Rechtsmittel dort: Berufung).