Action de confisquer.
amtl. Sicherstellung von Gegenständen, bes. in der Zwangsvollstreckung (z.B. Arrest, Pfändung), Zwangsversteigerung u. Zwangsverwaltung, sowie als B. von Beweismitteln im Strafprozeß; auch amtl. Sicherstellung u. Einziehung sämtlicher Exemplare eines Buchs, einer Zeitungs- oder Zeitschriftenausgabe u. ä.
(Konfiskation)Wegnahme und obrigkeitl. Sicherung von Gegenständen, Grundstücken, Räumen oder Vermögenswerten. B. wird vorgenommen zur Sicherung oder Durchführung der Zwangsvollstreckung (Arrest oder Pfändung) oder zur Sicherstellung von Beweismitteln (Strafrecht).