DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | die Pfändung | die Pfändungen |
Genitiv | der Pfändung | der Pfändungen |
Dativ | der Pfändung | den Pfändungen |
Akuzativ | die Pfändung | die Pfändungen |
Akt der Staatsgewalt, bei dem das Geld und Vermögen eines Schuldners zur Befriedigung des Gläubigers beschlagnahmt wird. Es müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen.
im Zwangsvollstreckungsrecht die öffentl.-rechtl. Beschlagnahme (Verstrickung) von nicht dem P.sschutz unterliegenden Gegenständen des bewegl. Vermögens des Vollstreckungsschuldners als Mittel zur Beitreibung von Geldforderungen oder zum Arrestvollzug; bei Sachen durch Besitzergreifung des Gerichtsvollziehers, bei Forderungen u. a. Rechten durch P.sbeschluß des Vollstreckungsgerichts.