1. Dédommagement. Compensation d'une perte.
2. Échange. Chambre de compensation.
einmalige Geldleistung zur Abgeltung von wiederkehrenden oder nicht überschaubaren Ansprüchen (Unterhalt, Schadensersatz, sozial ungerechtfertigter Kündigung u. a.).
einmalige Geldentschädigung zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs. Eine A. wird z.B. an Arbeitnehmer gezahlt, die ohne eigenes Verschulden vorzeitig aus ihrem Arbeitsvertrag entlassen werden.
Ratenzahlung, Zahlung eines Entgelts in Teilbeträgen. Das A.sgeschäft ist ein Kaufvertrag u. erfordert eine schriftl. Vereinbarung, in der Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, Betrag, Zahl u. Fälligkeit der Teilzahlungen sowie effektive Jahreszinsen enthalten sein müssen. Bei allen A.sgeschäften gibt es ein Rücktrittsrecht (Reuerecht) durch schriftl. Widerruf binnen einer Woche.
Ausgleich für erlittene Nachteile; insbes. für Eingriffe der öffentl. Hand in private Rechte u. für unschuldig erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen.
Aufrechnung, Ausgleich, Entschädigung. Zur Über-K. kommt es, wenn nicht nur Ausgleich, sondern gesteigerter Erfolg erreicht wird.
ETYM. latin.
1. Allg. Ausgleich, Erstattung, Aufrechnung.
2. In der Psychologie der Ersatz oder Ausgleich von real vorhandenen oder vermeintl. Mängeln; vornehml. auf geistigem oder sozialem Gebiet gesucht.