Rapprochement.
Der poet. ausgestaltete Vergleich des gemeinten Sachverhalts mit einem prägnanten Bild, das aus einem ganz anderen Lebensbereich stammt u. nur in einem Punkt (Tertium comparationis) sich mit dem Sachverhalt berührt. Große Bed. haben die G.se des NT, die oft zu Parabeln erweitert sind.
1. Sprachl. Mittel zur Gestaltung eines bes. Vergleichs von Vorstellungen, Vorgängen oder Zuständen aus versch. Sach- oder Bildbereichen, die nicht ident., sondern über ein beiden gemeinsames drittes Merkmal vergleichbar sind.
2. Literar. Form, die u.a. Fabel, Parabel, Lehrgedicht umfaßt, bes. bekannt die G. in den Gesängen Homers, die G. Christi im NT oder in der modernen Literatur Brechts 'Kalendergeschichten'.
(Konkursrecht) Das zur Abwendung eines Konkurses bes. geregelte V.sverfahren.
Im Wirtschaftsrecht ein Verfahren zur Abwendung eines Konkurses, wobei die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und/oder zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens Zahlungsaufschub gewähren. Der Antrag auf V. muß beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage eines V.vorschlags (Quote mindestens 35 % der Verbindlichkeiten) gestellt werden. Das Gericht bestellt einen V.verwalter, der die Kontrolle über alle Geschäftsvorgänge übernimmt.