1. Noblesse.
2. (Au figuré) Élite l'aristocratie de la science.
ein aufgrund von Geburt, Besitz oder Verdienst erworbener Stand mit erbl. Privilegien; in allen Hochkulturen eine Form der polit., militär. u. kulturellen Führungs- u. Herrschaftsschicht. In Europa fand der A. seine entscheidende Ausprägung im MA (Lehnswesen); er bestimmte bis ins 18. u. 19. Jh. das polit., militär. u. weitgehend auch das kulturelle Leben. Im Frankenreich verschmolz der Ur-A. mit dem Stammes-A. (beides: Hoch-A.), hierzu: Kurfürsten, Reichsfürsten u. -grafen. Im Hochmittelalter bildete sich dazu aus den freien Rittern u. Ministerialen der niedere A., der zum Träger der ritterl. Kultur wurde. Der Brief-A. wurde seit dem 16. Jh. durch kaiserl. A.sdiplom (A.sbrief) verliehen, im 17. u. 18. Jh. auch erkauft. Neben dem erbl. A. gab es den Personen- oder Verdienst-A., der oft an bestimmte Ämter u. Auszeichnungen gebunden war.
Bis ins 18. u. 19. Jh. genoß der A. polit. u. soziale Vorrechte (polit. Mitwirkung, Steuerfreiheiten, Anspruch auf Dienste u. Abgaben seiner Bauern, Anspruch auf die höheren Beamten- u. Offiziersstellen) u. schloß sich in vielen Ländern durch Heiratsvorschriften von anderen Ständen ab. In Dtld. ist das Führen des A.titels als Bestandteil des Namens erlaubt, in Östr. ist der A. abgeschafft.
ehemals aufgrund von Geburt, Besitz oder Leistung bevorrechtigter Stand. Der Hochadel der sog. Edelfreien entstand im frühen Mittelalter und verfügte über ausgedehnten Landbesitz und Stimme im Reichstag. Er ergänzte sich durch Erhebung von geringeren Adligen oder später auch von Bürgern. Der niedere A. rekrutierte sich aus verdienten Soldaten und Beamten (Ministerialen), die den Stand der Ritter und das städtische Patriziat bildeten. Zum Uradel zählen alle vor 1350 als adlig urkundl. nachweisbaren Familien. Später per Adelsdiplom geadelte Geschlechter gehören zum Briefadel. Nicht erblich war der durch Orden u.a. verliehene persönl. A. Alle A.-Vorrechte wurde 1919 in Deutschland abgeschafft, A.prädikate sind seitdem bloße Bestandteile des bürgerl. Namens; in Österreich sind auch diese untersagt.
eine Staatsform, in der bestimmte Geburts-, Besitz- oder Bildungsstände Träger u. Ausüber der Staatsgewalt sind; auch die herrschenden Stände selbst, die Adelsherrschaft.
(griech. 'Herrschaft der Besten')Bez. gleichermaßen für die Herrschaftsform, in der eine privilegierte Gruppe (Adel, Patriziat, Priesterschaft) die Macht ausübt, wie für eben diese Gruppe selbst. Aristokrat. Systeme bestimmten die Frühzeit fast aller Kulturen, und auch heute prägen, z.T. verdeckt, Eliten die polit. Kultur; man spricht z.B. von Geld-A. oder A. des Geistes.