1. Avertissement.
2. Conseil.
an keine bestimmte Form gebundene Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erfllen. Eine M. kann im Wege eines gerichtl. Mahnverfahrens ohne mündl. Verhandlung durchgesetzt werden.
die mündl. oder schriftl. (Mahnbrief) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.