Eine bei Vorlage einzulösende schriftl. Zahlungsanweisung auf das Guthaben des Ausstellers bei einem Geldinstitut (z.B. Bank). Ein S. muß enthalten: 1. die Bez. als S. im Text der Urkunde (S.klausel); 2. die Anweisung auf eine bestimmte Geldsumme; 3. den Namen eines Bankiers, der zahlen soll (Bezogener); 4. die Angabe des Zahlungsorts; 5. die Angabe von Tag u. Ort der Ausstellung; 6. die Unterschrift des Ausstellers.
(British) To withdraw money by writing a check; SYN. check out.