1. A list of matters to be taken up (as at a meeting); SYN. agendum, docket, order of business.
2. A temporally organized plan for matters to be attended to; SYN. docket, schedule.
Merkbuch, Tagebuch, Tagesordnung; in der ev. Kirche das Buch (Agende), das die Gottesdienstordnung mit den liturg. Texten enthält.
die meist selbstgegebene Ordnung des Verfahrens bei Verhandlungen, Beratungen u. Abstimmungen von kollegialen Behörden u. (Staats-, Partei- u. sonstigen Verbands-) Organen.
zeitl. Programm einer Sitzung, Tagung oder Versammlung.
es ist von erheblicher politischer Bedeutung, welche Themen im Plenum eines Parlamentes zur Sprache kommen. Für die Plenarsitzungen des Bundestages ist daher in seiner Geschäftsordnung detailliert geregelt, wie die Tagesordnung dafür aufgestellt wird: Zuständig ist im allgemeinen der Ältestenrat, doch kann das Plenum auch den Bundestagspräsidenten zur Aufstellung der Tagesordnung ermächtigen. Er kann auch Nachträge dazu selbständig festsetzen, muß sich diese aber vor Sitzungsbeginn vom Haus genehmigen lassen. Die Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Bundestags, dem Bundesrat und der Bundesregierung schriftlich mitgeteilt, Anträge auf Änderung kann jeder Abgeordnete bis spätestens 18 Uhr am Vortag der Sitzung stellen. Nach Abstimmung darüber und 'Feststellung' der Tagesordnung, können andere Punkte nur dann behandelt werden, wenn dagegen kein Einspruch von einer Fraktion oder von fünf Prozent der Mitglieder des Hauses erhoben wird. Das Plenum kann jedoch jederzeit mehrheitlich Punkte von der T
City in Kansas (USA); zip code 66930.