The verbal act of urging on; SYN. instigation.
(Beamtenrecht) Finanzielle Unterstützung; Anspruch auf B. haben Beamte, weitgehend auch Angestellte des öffentl. Dienstes z.B. bei Krankheit.
Vorsätzl. Unterstützung der Planung und/oder Ausführung einer strafbaren Handlung, zu ahnden wie die Haupttat.
Bezeichnet den Abstand von Zeile zu Zeile im Gegensatz zum Durchschuß, der den Abstand zwischen den Zeilen charakterisiert