DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | die Leibeigenschaft | / |
Genitiv | der Leibeigenschaft | / |
Dativ | der Leibeigenschaft | / |
Akuzativ | die Leibeigenschaft | / |
die persönl. Abhängigkeit eines Menschen von einem Herrn, ohne Freizügigkeit u. mit vielfältigen Geld-, Sach- u. Dienstpflichten des Leibeigenen. Die L. war bes. ausgeprägt: 1. im MA im westl. Dtld. als Abhängigkeit mit meist nur in geringer Höhe erhobenen Abgaben (Leib- u. Heiratszins); z. T. erhalten bis ins 18. Jh.; 2. im östl. Dtld. im Gebiet der Gutsherrschaft als Erbuntertänigkeit ein der antiken Sklaverei ähnl. Rechtsverhältnis, das aber den Gutsherrn (zumindest rechtl.) zur Fürsorge verpflichtete; erst mit der Bauernbefreiung aufgehoben; 3. im zarist. Rußland als stärkste persönl. Abhängigkeit der Bauern von ihren Herren mit Eigentumscharakter (z. T. bis 1917 erhalten).
im Mittelalter ausgebildete Form der persönl. Abhängigkeit eines Bauern vom Grundherren, die den Leibeigenen an den von ihm bewirtschafteten Grund band, ihn zu Abgaben und Frondiensten verpflichtete, aber begrenzter war als die totale Verfügungsgewalt des Herren bei der Sklaverei. Die L. schwächte sich in Deutschland im Lauf der Neuzeit auf reine Dienst- und Abgabenpflichten ab.