Wirtschaftseinheit in marktwirtschaftl. Systemen, in denen Rohstoffe gewonnen oder Güter hergestellt bzw. weiterverarbeitet oder Dienstleistungen erbracht werden mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. In der Betriebswirtschaftslehre wird die Bez. U. häufig für die rechtl., finanzielle oder Verwaltungseinheit verwandt und die Bez. Betrieb für die techn. Einheit. Der steuerl. Begriff U. umfaßt die gesamte gewerbl. und berufl. Tätigkeit des selbständigen Unternehmers zur Erzielung von Einnahmen.
Unternehmen, Erscheinungsform des Betriebs in einer freien Wirtsch. (Marktwirtsch.), gekennzeichnet durch wirtsch. Selbständigkeit, Übernahme des Marktrisikos für die von ihr angebotenen Leistungen u. Gewinnstreben; wird gewöhnl. auf die gewerbl. Wirtsch. beschränkt. Nach dem Eigentümer wird zw. privaten, öffentl. u. gemischtwirtschaftl. U. unterschieden.